Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines

1.) Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen erteilten Aufträge. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote des Herrn Menasse Gebregzi erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Eine erneute Vereinbarung erfolgt daher nicht. Durch die Bestellung/Auftrag erkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen an.

2.) “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotodesignerin hergestellten Produkte, gleich in welch technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Fotobücher, Kalender Poster, Postkarten usw.)

  1. Urheberrecht

1.) Menasse Gebregzi steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.) Die von dem Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4.) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

5.) Die Negative bzw. Datenträger verbleiben bei dem Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

6.) Jeder Nachdruck oder jede andere Vervielfältigung und die Verbreitung in jedweder Form ist ausdrücklich untersagt und verstößt gegen das Urheberrecht i. S. d. § 60 UrhG, wenn das entsprechende Nutzungsrecht nicht übertragen wurde.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1.) Bestellungen/Aufträge werden telefonisch bzw. nach schriftlicher Bestellung per E-Mail oder Brief bearbeitet.

2.) Vergütung erfolgt per Überweisung oder Bareinzahlung auf das Konto: 1932778085, BLZ 37050198, Sparkasse Köln Bonn.

3.) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

4.) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum von Menasse Gebregzi.

5.) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.

6.) Hat der Auftraggeber der Fotografen keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  1. Haftung

1.) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.) Der Fotograf bewahrt die Negative und Datenträger sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und Datenträger nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative bzw. Datenträger zum Kauf an.

3.) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder lediglich im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

  1. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1.) Terminänderungen oder Stornierungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Shootings bekannt zu geben. Andernfalls wird in Höhe von 50 % des gebuchten Aufwandes, mindestens aber 39,00 EUR in Rechnung gestellt. Bereits angemietete Requisiten bzw. angemietete Studiokosten sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.

2.) Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

3.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ihm kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4.) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotograf bestätigt worden sind. Er haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  1. Datenschutz

1.) Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Digitale Fotografie

1.) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2.) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3.) Bildbearbeitung:

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung des Namens des Fotografen so vorzunehmen, dass er bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und er als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, dem Fotograf mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt sie von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

VIII. Schlußbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.